Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der WIRTZ - Werbeagentur
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen WIRTZ-Werbeagentur und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn WIRTZ-Werbeagentur nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
3. Bestellungen, Genehmigungen, Statik
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
4. Preise
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern sind wir zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt. Das gleiche gilt, wenn der Käufer erkennen konnte, dass unsere Preisabgabe oder Ausdrucke fehlerhaft waren.
5. Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
6. Entwürfe, Schutzrechte
Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts, Logoerstellung usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung und Verwendung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
Der Auftraggeber sichert uns weiter zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmusteroder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
7. Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
8. Lieferverzögerungen
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
9. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist.
10. Anwendungstechnische Beratung
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Auch eine Haftung wegen Unterlassung ist ausgeschlossen.
Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt.
11. Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Alle Forderungen des Käufers, die ihm aus etwaiger Weiterveräußerung gelieferter Waren entstehen, gelten sicherheitshalber mit allen Nebenrechten, in voller Höhe und bereits jetzt als an uns abgetreten. Werden die gelieferten Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir an.
Der Käufer darf seine Forderungen nicht an Dritte abtreten oder verpfänden, ohne das Einverständnis eingeholt zu haben.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von jeder Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder sonstigen, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigen Maßnahmen Dritter zu unterrichten.
Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Käufers sind wir berechtigt, unser Eigentum unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten zur Übernahme in unmittelbaren Besitz herauszuholen. Die Rücknahme entbindet den Käufer nicht von dessen Zahlungsverpflichtung. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware bestmöglich zu verwerten. Der hierdurch – nach Abzug anfallender Kosten – entstandene Erlös wird dem Käufer auf seine Verbindlichkeit angerechnet.
13. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen von WIRTZ-Werbeagentur sind, wenn nicht anders vereinbart, immer sofort und ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt.
Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages werden vorangegangene, fällige Rechnungsbeträge sofort und ohne Skontoabzug eingezogen.
Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schuld verwandt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen.
Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungspflichten, überschreiten einer Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Sicherstellung der Zahlung vor Anfertigung des Auftrags zu verlangen. An uns nicht bekannte Käufer erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.
14. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
15. Gewährleistung
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Von dem Unternehmen WIRTZ-Werbeagentur genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren für private Endverbraucher in 24 Monaten und für gewerbliche Verbraucher in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
16. Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen. Rücksendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
17. Archivierung,Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Büdingen.
19. Geltendes Recht
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
20. Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
21. Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Stand: Februar 2012